ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der Speam GmbH, Fontanestraße 11, 70771 Leinfelden-Echterdingen

1.      Geltungsbereich

1.1     Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für sämtliche Leistungen und
        Rechtsbeziehungen der Speam GmbH (nachfolgend auch: Speam) mit Dritten (nachfolgend: Vertragspartner).

1.2    Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, denen wir nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt
        haben, werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir sie nicht ausdrücklich zurückgewiesen haben.

2.     Preise / Zahlungsbedingungen

2.1     Unsere Preise sind -sofern nicht anders angegeben - Nettopreise, zu welchen die gesetzliche Umsatzsteuer in der  
         jeweils anwendbaren Höhe hinzuberechnet und die der Rechnung gesondert ausgewiesen wird.

2.2     Rechnungen sind ab Rechnungsdatum sofort zur Zahlung fällig.

2.3     Sollte der Vertragspartner die Rechnung nicht spätestens innerhalb des in der Rechnung genannten Zahlungsziels 
          begleichen, so gerät er in Zahlungsverzug, ohne, dass es einer Mahnung bedarf.

3.       Aufrechnung / Leistungsverweigerung

3.1     Der Vertragspartner kann gegen unsere Forderungen nur mit solchen Gegenforderungen
         aufrechnen, die von uns anerkannt oder die rechtskräftig festgestellt sind.

3.2     Zurückbehaltungsrechte oder Leistungsverweigerungsrechte gemäß §§ 273, 320 BGB kann der Vertragspartner, 
          welcher Unternehmer ist (§ 14 BGB), nicht geltend machen, sofern uns keine grobe Vertragsverletzung zur Last liegt.

4.       Mängelgewährleistungsansprüche

4.1     Die gesetzlichen Mängelgewährleistungsansprüche verjähren gegenüber Vertragspartnern, welche Unternehmer 
         sind (§ 14 BGB), nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Vorstehende Abkürzung der Verjährung             gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB oder § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB oder in den Fällen der        
         zwingenden Haftung gemäß Ziffer 5.3 längere Fristen vorschreibt.   

4.2     Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Leistungen oder Rügen wegen offensichtlicher Mängel  
          sind uns innerhalb von zwei Wochen schriftlich mitzuteilen. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach      
          Feststellung mitzuteilen. Bei Fristversäumnis sind diesbezügliche Gewährleistungsrechte ausgeschlossen. Die        
          Mängelgewährleistungsrechte des Vertragspartners setzen außerdem voraus, dass dieser den von ihm kraft  
          Gesetz geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

4.3     Im Mängelgewährleistungsfalle sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur ErsatzIeistung 
          berechtigt. 

4.4     Zur Beseitigung von Mängeln oder zur Ersatzleistung sind wir nicht verpflichtet, solange sich der Vertragspartner 
           mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen im Verzug befindet.

5.       Haftungshinweis / -beschränkung /-ausschluss

5.1     Sämtliche Ansprüche des Vertragspartners auf Schadensersatz gegenüber Speam sind ausgeschlossen.

5.2    Der Haftungsausschluss gemäß Ziffer 5.1 gilt nicht,

          -  bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder
              Gesundheit durch Speam oder einem Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von
              Speam;

          -  falls ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Speam oder einem Angestellten, Mitarbeiter,
              Vertreter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von Speam die Grundlage für den Schadensersatzanspruch ist;

          -  im Falle der Verletzung einer von Speam eingeräumten Garantie;

          -  im Falle einer zwingenden gesetzlichen Haftung, beispielsweise nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz
              oder

          -  falls Speam oder einem Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von Speam
              fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Bei einer fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen
              Vertragspflicht ist die Haftung von Speam begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Eine 
              wesentliche Vertragspflicht ist eine solche Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung 
              des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut 
              und vertrauen darf.

         Die oben genannten Bestimmungen implizieren keine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners
         und schließen keine ausdrücklich in diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen gewährten Ansprüche aus.

6.       Erfüllungsort / Gerichtsstand / anwendbares Recht

6.1     Für alle Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist für beide Teile Erfüllungsort unser jeweiliger Sitz.     

6.2    Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des Öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-
         rechtlichen Sondervermögen ist der Gerichtsstand nach unserer Wahl entweder unser Sitz oder das nach den       
         gesetzlichen Regelungen für den Vertragspartner zuständige Gericht, sofern und soweit das Gesetz nicht zwingend
         einen abweichenden ausschließlichen Gerichtsstand vorschreibt.     

6.3    Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Deutschen Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur             insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der     
         Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

Stand: November 2021